Eine Betriebsunterbrechungsversicherung (auch Ertragsausfallversicherung genannt) kann für Sie und Ihr Unternehmen sehr wichtig sein. Stellen Sie sich vor, ein Sturm beschädigt das Dach Ihrer Werkstatt oder ein Feuer zerstört Ihre Büroräume samt Inventar. In beiden Fällen ist es wahrscheinlich, dass Sie Ihre berufliche Tätigkeit erst einmal nur stark eingeschränkt oder gar nicht fortsetzen können. Die finanziellen Folgen können verheerend sein und die Existenz Ihres Unternehmens bedrohen. In so einem Fall hilft Ihnen eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die schlimmste Zeit nach dem Schadensereignis zu überstehen.
Die Versicherungsleistung der Betriebsunterbrechungsversicherung wird anhand der Gewinn- und Verlustrechnung für das laufende Jahr bis zur Betriebsunterbrechung ermittelt. Gegebenenfalls wird auch das vorangegangene Jahr in die Rechnung mit einbezogen. Grundsätzlich gilt das sogenannte Bereicherungsverbot. Dieses besagt, dass der Versicherungsnehmer nicht besser gestellt werden darf als zuvor. Sprich: Es darf nur der tatsächliche Wert der Umsatzeinbußen erstattet werden. Außerdem existiert eine Höchsthaftungsdauer, die oftmals auch Haftzeit genannt wird, und die im Regelfall zwölf Monate umfasst.