Versehentlich das Handy oder die Digitalkamera vom Bekannten auf den Boden fallen lassen, ein Getränk auf dem teuren Teppich bei Freunden verschüttet, auf die Brille gesetzt oder mit dem Einkaufswagen hängen geblieben?
Schäden am Eigentum Anderer passieren im Alltag sehr schnell und alle paar Minuten.
Gemäß Paragraph 823 BGB ist der Verursacher verpflichtet für den entstandenen Schaden zu haften.
Bagatellschäden bei Sachgegenständen im Rahmen von wenigen Hundert Euro sind oftmals schnell aus eigener Tasche bezahlt.
Aber was ist bei Schäden an dem Leben, dem Körper, der Gesundheit oder der Freiheit eines anderen?
Schnell entstehen hier Schadensummen in gänzlich anderer Dimension.
Entscheidend: Der Schadenverursacher haftet mit seinem vorhandenen und mit seinem künftigen Vermögen.
Schützen Sie sich vor Schadensersatzforderung mit einer privaten Haftpflichtversicherung.