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Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine durch staatliche Zulagen und Sonderausgabenabzug geförderte, privat finanzierte Rente. Entstanden ist sie aus der Rentenreform 2001, um der Rentenkürzung von 70 auf 67 Prozent entgegenzuwirken.

Der Vorteil für Sie ist die staatliche Zulage in Höhe von 154 Euro und eine mögliche zusätzliche Steuerentlastung, durch welche Ihre private Vorsorge gefördert wird.

Nutzen Sie diesen Vorzug - und fordern Sie Ihr Recht ein,  den Staat sich an der Finanzierung Ihrer privaten Kapitalbildung zu beteiligen.

 

Bemerkenswert:

  • Eltern erhalten für jedes Kind zusätzlich eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro (bei vor 2008 Geborenen) oder 300 Euro, solange sich der Nachwuchs noch in Ausbildung befindet.
  • Berufsanfänger bis zum 25. Lebensjahr erhalten zuzüglich eine einmalige Startzulage in Höhe von 200 Euro.

Zulagenberechtigter Personenkreis:

  • Angestellte und Arbeiter inklusive öffentlicher Dienst (rentenversicherungspflichtig)
  • arbeitnehmerähnliche Selbstständige
  • Auszubildende
  • Beamte/Richter/Soldaten
  • Behinderte in Werkstätten
  • Bezieher von Arbeitslosengeld I und II
  • Personen im Erziehungsurlaub (max. drei Jahre)
  • Handwerker in Handwerksrolle eingetragen (rentenversicherungspflichtig)
  • Hebammen (selbständig und rentenversicherungspflichtig)
  • Künstler und Publizisten (pflichtversichert)
  • Landwirte (rentenversicherungspflichtig)
  • Personen mit Mini-Job (sofern Verzicht auf Sozialversicherungsfreiheit)
  • Pflegepersonen (privater Pflegedienst)
  • Selbstständige (rentenversicherungspflichtig)
  • Wehr-/Zivildienstleistender
  • Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung/Erwerbsunfähigkeit von der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte oder von einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung, wenn diese der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar ist
  • Pflichtversicherte einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung, soweit die Pflichtmitgliedschaft der deutschen Rentenversicherungspflicht vergleichbar ist, vor dem 01.01.2010 begründet wurde und Beiträge zugunsten eines vor dem 01.01.2010 abgeschlossenen Riester-Vertrages gezahlt werden
  • Ehepartner von geförderten Personen erhalten, wenn sie einen Riester-Vertrag abschließen, ebenfalls Zulagen, selbst wenn sie nicht zum direkt geförderten Personenkreis gehören. Sie profitieren daher von einer indirekten Förderung.

 

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  • Übernahme, Weiterbetreuung und Optimierung Ihrer bestehenden Versicherungsverträge
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  • Versicherungsschutz für Existenzgründer und Unternehmen

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