Die Riester-Rente ist eine durch staatliche Zulagen und Sonderausgabenabzug geförderte, privat finanzierte Rente. Entstanden ist sie aus der Rentenreform 2001, um der Rentenkürzung von 70 auf 67 Prozent entgegenzuwirken.
Der Vorteil für Sie ist die staatliche Zulage in Höhe von 154 Euro und eine mögliche zusätzliche Steuerentlastung, durch welche Ihre private Vorsorge gefördert wird.
Nutzen Sie diesen Vorzug - und fordern Sie Ihr Recht ein, den Staat sich an der Finanzierung Ihrer privaten Kapitalbildung zu beteiligen.
Bemerkenswert:
Zulagenberechtigter Personenkreis: