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Rürup-Rente

Steuervorteil mit der Basisrente

Die Basisrente – auch als Rürup-Rente bekannt – gehört neben der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen zur sogenannten Basisversorgung (1. Schicht) der Altersvorsorge.

Spezifische Merkmale der Basisrente:

  • Die erworbenen Ansprüche sind nicht vererbbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar, nicht übertragbar und nicht kapitalisierbar.
  • Die Leistung erfolgt in Form einer monatlichen, lebenslangen Altersrente.

Die Beitragsaufwendungen für die Basisversorgung wirken sich seit 2005 steuermindernd aus. In der Übergangszeit bis 2024 können die Aufwendungen bis zu dem im jeweiligen Jahr geltenden Prozentsatz geltend gemacht werden. Dieser beträgt für das Jahr 2016 82 Prozent und steigt bis 2025 jährlich um 2 Prozent, bis er 100 Prozent beträgt.

Die Leistungen aus der Basisversorgung werden in voller Höhe der Einkommensteuer unterworfen (nachgelagerte Besteuerung). Jedoch gibt es bis zum Jahr 2040 auch hier eine Übergangszeit. In dieser Phase nimmt der steuerpflichtige Anteil der Rente abhängig vom Jahr des Rentenbeginns von 50 Prozent (in 2005) in kleinen Schritten kontinuierlich bis 2040 auf 100 Prozent zu.

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