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Gesetzliche Rente

Der Generationenvertrag, ein fiktiver Solidarvertrag, ist auf das 19. Jahrhundert und die Zeit Otto von Bismarcks zurückzuführen.

Er beinhaltet im Kern: „die Jungen kommen für die Alten auf". Sprich die "Jungen", gemeint sind die Arbeitstätigen, welche in die gesetzliche Rentenversicherung anhand ihres Bruttoeinkommens einzahlen, kommen für die "Alten" - die Rentenempfänger auf.

Wärend wir in Deutschland zu Beginn des 19. Jahrhunderts noch ein Verhältnis von vier Beitragszahlern zu einem Rentenempfänger hatten, verringerte sich dieses Verhältnis im Laufe der Jahre auf drei zu eins (Stand 2008) und wird sich in den nächsten Jahrzehnten, aufgrund des demografischen Wandels, spürbar weiter nach unten verringern.

Der demografische Wandel ergibt sich zum einen durch einen erheblichen Rückgang an Geburten (Grund hierfür ist zum einen die deutsche Geschichte mit ihren zwei Weltkriegen, der Wirtschaftskrise aber auch die Einführung der Anti-Baby-Pille) und zum anderen die medizische Entwicklung bzw deren Fortschritt, welcher mitverantwortlich für eine immer älter werdende Bevölkerung ist.  

Unterm Strich bedeutet dies eine immer kleiner werdende Anzahl an "Jungen" Beitragszahlern steht eine immer größer werdende Anzahl an "Alten" Beitragsempfängern gegenüber.

Durch das Umlageverfahren, welches ausdrückt, dass die eingezahlten Beiträge sofort auf die Konten der Beitragsempfänger überwiesen werden, ist es schlichtweg nicht möglich das eingezahlte Kapital anzulegen und zu vermehren. Es ist ein Fass ohne Boden.

Das System der gesetzlichen Rentenversicherung wird künftig nicht mehr in der aktuellen Höhe finanzierbar sein. Experten sprechen bereits heute davon, dass die gesetzliche Rentenversicherung lediglich eine Grundversorgung bieten wird. 

Auch die Politik und der Gesetzgeber haben dies erkannt. In den Renteninformation, welche jährlich dem Arbeitnehmer (ab dem 25. Lebensjahr) zugesandt werden, verweist der Gesetzgeber bereits heute darauf, dass eine private Vorsorge notwendig ist.

 

 

Wie ist die gesetzliche Rente aufgebaut?

Nach der aktuellen Gesetzeslage errechnet sich die individuelle monatliche Rente aus folgenden Werten (gemäß §§ 64 SGB VI):

monatliche Rente = PE * AR * RAF * ZF

 PE = Persönliche Entgeltpunkte. Gemäß § 70 SGB VI ergibt sich ein Entgeltpunkt, wenn sich ein Arbeitnehmer mit seinem Einkommen mindestens im Durchschnittsverdienst befand. Ansonsten erhält er lediglich anteilige Punkte.

Im Jahr 2011 lag das Durchschnittsentgelt bei 32.100€, 2012 bei 33.002€, 2013 bei 33.659€, 2014 bei 34.514€, 2015 bei 34.999€ und 2016 bei 36.267€.

Dies bedeutet, dass ein Angestellter mit einem Bruttoeinkommen von monatlich 2.500€ nicht einen Entgeltpunkt im Jahr erwirbt.

AR = Aktueller Rentenwert. Beziffert den konkreten Wert eines Entgeltpunktes gemäß § 68 SGB VI. Dieser wird zum 01. Juli eines jeden Jahres, aufgrund Veränderungen bei den Bruttolöhnen der beschäftigten Arbeitnehmer und des Beitragssatzes zur Rentenversicherung, verändert.

Zum 01.07. im Jahr 2011 betrug der Wert eines Entgeltpunktes 27,47€, zum 01.07.2012  28,07€, zum 01.07.2013 28,14€, zum 01.07.2014 28,61€, zum 01.07.2015 29,21€ und zum 01.07.2016 30,45€

RAF = Rentenartfaktor. Dieser unterscheidet, warum eine Rente empfangen werden soll. So besitzt eine Rente wegen Alters den Faktor 1,0.

ZF = Zugangsfaktor. Dieser richtet sich nach dem Alter, ab welchem die Rente geazhlt werden soll. Sollte die Regelaltergrenze mit 67 Jahren erreicht sein, so beträgt der Faktor 1,0. (bei früherer Inanspruchnahme mindert sich dieser Faktor für jeden Kalendermonat um 0,003)

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