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Älterer Geschäftsführer mit Brille erklärt etwas in einer Besprechung, eine Kollegin hört zu

Vermögensschaden: Das Risiko, das die Betriebs­haftpflicht oft nicht trägt

Wer Beratung, Planung oder Entscheidungen für Kunden liefert, kann ohne einen Personen- oder Sachschaden haften.

  • Absicherung reiner Vermögensschäden
  • Prüfung und Abwehr von Ansprüchen
  • Ergänzt die Betriebshaftpflicht

Fragen zu Vermögensschaden stellen Bestehende Police prüfen

Worum es geht

Ein Vermögensschaden ist ein finanzieller Verlust, der weder durch Verletzung eines Menschen noch durch Beschädigung einer Sache entsteht. Beispiele sind ein falsch berechneter Förderantrag, eine versäumte Frist, ein fehlerhaftes Gutachten oder eine Fehlüberweisung. Der Kunde verliert Geld, obwohl nichts kaputtgegangen ist.

Die Betriebshaftpflicht deckt in der Regel Personen- und Sachschäden. Reine Vermögensschäden sind dort meist ausgeschlossen oder nur eingeschränkt eingeschlossen. Die Vermögensschadenhaftpflicht füllt diese Lücke. Sie prüft Ansprüche, wehrt unberechtigte ab und bezahlt berechtigte bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Für welche Betriebe das wichtig ist

Relevant ist der Baustein überall dort, wo Auskünfte, Beratung oder Entscheidungen Geld bewegen:

  • Unternehmensberater, Coaches und Trainer
  • Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer
  • Architekten, Ingenieure und Planer
  • Agenturen, Webentwickler und IT-Dienstleister
  • Makler, Vermittler und Finanzdienstleister
  • Gründerinnen und Gründer, die als Selbstständige Dienstleistungen anbieten
Inhaberin mit Schürze öffnet morgens die Glastür ihres Ladens

Kriterien einer guten Lösung

  • Passende Versicherungs­summe

    Die Summe entspricht dem möglichen Schadenspotenzial der Aufträge Ihres Betriebs.

  • Berufsbild korrekt beschrieben

    Die versicherte Tätigkeit deckt alles ab, was Sie wirklich tun, nicht nur den Kern.

  • Mitarbeiter und Vertreter

    Mitarbeiter und Zeitarbeitskräfte sind eingeschlossen, soweit sie für Sie tätig werden.

  • Rückwärtsdeckung

    Vor Vertragsabschluss begangene Fehler sind, soweit sie noch unbekannt waren, mitversichert.

  • Nachhaftung

    Auch Ansprüche nach Ende der Tätigkeit sollten gedeckt bleiben.

  • Abwehr unberechtigter Ansprüche

    Die Prüfung und Abwehr gehört zum Leistungsumfang.

Häufige Lücken in Bestandsverträgen

  • Es gibt nur Betriebshaftpflicht, Vermögensschäden sind ausgeschlossen
  • Das versicherte Berufsbild ist zu eng oder veraltet
  • Die Versicherungssumme ist für heutige Auftragsgrößen zu niedrig
  • Es fehlt eine Nachhaftung für die Zeit nach der Tätigkeit
  • Regeln zu Subunternehmern und Kooperationen sind ungeklärt
  • Selbstbehalte und Ausschlüsse sind nicht bekannt

Häufige Fragen

Deckt die Betriebshaftpflicht Vermögensschäden?

Meist nicht oder nur eingeschränkt. Prüfen Sie Ihre Bedingungen.

Wer braucht eine Vermögensschadenhaftpflicht?

Alle, deren Beratung, Planung oder Entscheidung Geld bei Kunden bewegt. Für einige Berufe ist sie Pflicht.

Wie unterscheidet sie sich von der D&O?

Die D&O schützt Geschäftsführer und Organe vor Haftung gegenüber dem Unternehmen und Dritten. Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt vor Ansprüchen von Auftraggebern aus der Berufsausübung.

Brauche ich sie schon als Gründer?

Sobald Sie Aufträge annehmen, bei denen ein Fehler Geld kostet, ja. Viele Auftraggeber fragen schon bei der Angebotsabgabe nach einem Nachweis.

Kay Göthling (links) und Andreas Ehrlich (rechts) im Sakko vor hellem Grund

Reine Vermögens­schäden absichern

Wir prüfen, ob Ihre bisherigen Policen auch reine Vermögensschäden abdecken.

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