Private Haftpflicht: Der wichtigste Basisschutz
Ein Moment der Unachtsamkeit, und Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen. Wir prüfen, ob Ihre Haftpflicht hoch genug und vollständig ist.
- Deckungssumme und Leistungen geprüft
- Mitversicherte Personen abgestimmt
- Altverträge auf Lücken geprüft
Kurz erklärt
Schäden am Eigentum anderer passieren im Alltag schnell, etwa ein fallen gelassenes Handy oder ein verschüttetes Getränk auf dem Teppich. Nach § 823 BGB haftet der Verursacher für den entstandenen Schaden, mit vorhandenem und künftigem Vermögen.
Bagatellschäden sind oft schnell bezahlt. Bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit entstehen Summen in einer ganz anderen Dimension. Die private Haftpflicht zahlt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab.
Für wen die private Haftpflicht wichtig ist
- Jede volljährige Person mit eigenem Haushalt, unabhängig vom Einkommen.
- Familien: Ein Vertrag kann Partner und Kinder mitversichern, solange sie im Tarif definiert sind.
- Singles und Alleinerziehende: Ohne Partner trägt niemand den Schaden mit.
- Studierende und Berufseinsteiger: Der Schutz über die Eltern endet je nach Vertrag mit der Erstausbildung.
- Mieter: Schäden an der Mietwohnung sind ein Klassiker.
- Eigenheimbesitzer und Menschen im Ehrenamt: Haftungsrisiken steigen mit Verantwortung.
Woran Sie eine gute private Haftpflicht erkennen
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Forderungsausfalldeckung
Ist der Verursacher selbst nicht versichert und zahlungsunfähig, springt Ihre Police für Ihren Schaden ein.
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Mietsachschäden
Auch Schäden an gemieteten Wohnungen und Räumen sind eingeschlossen, ohne zu enge Sublimits.
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Schlüsselverlust
Fremde Schlüssel und Schließanlagen sind abgedeckt, privat wie beruflich.
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Deliktunfähige Kinder
Auch wenn Kinder rechtlich nicht haften, zahlt manche Police aus Kulanz. Nur der Vertrag macht daraus einen Anspruch.
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Gefälligkeits- und Leihschäden
Helfen beim Umzug, Ausleihen von Gegenständen: Der Schutz greift auch dort.
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Weltweiter Schutz
Auslandsaufenthalte und Reisen sind unbefristet oder für lange Zeiträume eingeschlossen.
Häufige Lücken in Altverträgen
- Deckungssumme unter 10 Millionen Euro.
- Keine Forderungsausfalldeckung: Wer einen Schaden erleidet und der Verursacher nicht zahlen kann, geht leer aus.
- Mietsachschäden begrenzt: Sublimits von wenigen Tausend Euro genügen bei Wasserschäden nicht.
- Schlüsselverlust ausgeschlossen oder nur privat gedeckt.
- Schäden durch Drohnen, Pedelecs oder Hobbys nicht eingeschlossen: Je nach Gerät braucht es eine eigene Police oder einen Zusatzbaustein.
- Auslandsdeckung zeitlich begrenzt.
Häufige Fragen zur privaten Haftpflicht
Wer ist über meinen Vertrag mitversichert?
Je nach Tarif Ehe- oder Lebenspartner, minderjährige Kinder und Kinder in Erstausbildung. Wir prüfen, ob Ihre Konstellation vollständig erfasst ist.
Zahlt die Haftpflicht bei Schäden an meinen eigenen Sachen?
Nein. Die Haftpflicht deckt Schäden bei anderen. Eigene Gegenstände sichert zum Beispiel die Hausratversicherung ab.
Haften meine Kinder für Schäden?
Kinder unter 7 Jahren sind nicht deliktsfähig, bei Unfällen mit Kraftfahrzeug oder Bahn gilt das bis 10 Jahre (§ 828 BGB). Eltern haften unter Umständen für Aufsichtspflichtverletzungen.
Ist ein Tierhalter in der privaten Haftpflicht abgesichert?
Kleintiere meist ja, Hunde und Pferde in der Regel nicht. Dafür gibt es die Tierhalterhaftpflicht.
Prüfen wir, ob Ihre Haftpflicht ausreicht
Schicken Sie uns Ihre aktuelle Police. Wir prüfen Deckungssumme, Leistung und Lücken und sagen Ihnen offen, was sich lohnt.
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- Kay Göthling Versicherungsmakler · Mühlhausen 03601 / 40 60 53 6