AI
Verteidigen: Ihr Begleiter im Schadenfall
Wir vertreten Ihre Interessen und setzen Ihre Leistungsansprüche gegenüber der Versicherung durch. Ruhig und gründlich.
Sofortmaßnahmen: Was Sie im Schadenfall sofort tun sollten
Bei Gefahr für Leib und Leben rufen Sie zuerst den Notruf 112. Die folgenden Hinweise sind allgemein; im Einzelfall gelten die Bedingungen Ihres Vertrags, deshalb im Zweifel zuerst uns fragen.
-
Schaden begrenzen
Sichern Sie, was zu sichern ist, etwa Wasser abstellen oder ein Fenster notdürftig schließen. Dazu sind Sie als Versicherungsnehmer verpflichtet (§ 82 VVG).
-
Dokumentieren
Fotos vom Schaden, Datum und Uhrzeit, Zeugen, beschädigte Gegenstände. Nichts entsorgen, bevor es geklärt ist.
-
Polizei bei Straftaten
Bei Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus Anzeige erstatten und die Liste der gestohlenen Sachen einreichen.
-
Schnell melden
Versicherungen verlangen eine unverzügliche Meldung. Melden Sie den Schaden zuerst bei uns, wir leiten ihn weiter.
-
Nichts unterschreiben
Keine Schuldanerkenntnisse abgeben und keine Abfindungserklärung unterschreiben, bevor wir sie gesehen haben.
-
Belege sammeln
Rechnungen, Kaufbelege, Gutachten und Schriftverkehr aufheben. Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller die Regulierung.
Ablauf: So begleiten wir Sie durch den Schadenfall
-
Schaden melden
Sie melden sich bei uns, so schnell es geht. Wir sagen Ihnen, was jetzt zu tun ist und was Sie besser lassen.
-
Versicherungs- und Schadenfeststellung
Wir prüfen, welcher Ihrer Verträge greift und was die Bedingungen genau sagen.
-
Schaden bewerten und belegen
Wir helfen Ihnen, den Schaden vollständig zu erfassen und die Unterlagen so aufzubereiten, dass der Versicherer sie nicht übersehen kann.
-
Regulierung begleiten
Wir führen die Korrespondenz mit dem Versicherer, haken nach und prüfen jede Abrechnung. Wo nötig, leiten wir ein Sachverständigenverfahren ein und übernehmen die Korrespondenz mit Behörden.
-
Nachbereiten
Nach dem Schaden prüfen wir mit Ihnen, ob Ihr Schutz noch passt. Was wir im Schadenfall lernen, fließt in die nächste Beratung ein.
AI
Wir kennen beide Seiten des Tisches
Andreas Ehrlich hat vor der POLICEN Werkstatt bei der Schadensregulierungsgesellschaft VSBR die Schadensregulierung auf Seiten der Geschädigten verantwortet. Dort stand er den Versicherern kritisch gegenüber. Kay Göthling und Andreas Ehrlich haben beide bei einem Versicherer gelernt, wie Versicherungen von innen arbeiten. Dieses Wissen setzen wir heute für Sie ein.
Häufige Fragen im Schadenfall
Helfen Sie auch, wenn der Vertrag nicht über Sie abgeschlossen wurde?
Bestehende Verträge können Sie jederzeit in unsere Betreuung geben, siehe Schützen.
Kostet mich die Unterstützung im Schadenfall etwas?
Allgemeine Angaben finden Sie in der Information zur Vergütung.
Was ist ein Sachverständigenverfahren?
Viele Sachversicherungen sehen vor, dass bei Streit über die Höhe eines Schadens beide Seiten je einen Sachverständigen benennen, die gemeinsam entscheiden. Das ist oft schneller und günstiger als ein Gerichtsverfahren. Ob und wie es in Ihrem Vertrag vorgesehen ist, prüfen wir.
Was, wenn der Versicherer ablehnt?
Wir prüfen die Ablehnung gegen die Bedingungen und widersprechen, wenn sie nicht trägt. Außergerichtlich können Sie sich zudem an den Versicherungsombudsmann oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung wenden. Die Anschriften finden Sie unter Beschwerde und Schlichtung.
Ein Schaden ist passiert? Rufen Sie uns an
Halten Sie, wenn möglich, Versicherungsnummer, Schadendatum und eine kurze Beschreibung bereit. Wir sind kein 24-Stunden-Notdienst, bei Gefahr für Leib und Leben rufen Sie zuerst den Notruf 112.
- Andreas Ehrlich Versicherungsmakler · Erfurt 0361 / 75 19 33 35
- Kay Göthling Versicherungsmakler · Mühlhausen 03601 / 40 60 53 6