Betriebliche Altersvorsorge
Für Arbeitgeber ist die betriebliche Altersversorgung ein wichtiges Personalinstrument, für Arbeitnehmer eine staatlich geförderte Möglichkeit, für den Ruhestand vorzusorgen.
- Lösung für Arbeitgeber und Beschäftigte
- Passender Durchführungsweg für Ihre Situation
- Zuschuss und Förderung von Anfang an eingerechnet
Kurz erklärt
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Zusage auf eine spätere Rente, die über den Arbeitgeber läuft. Das Geld wird vor Steuern und in vielen Fällen auch vor Sozialabgaben eingezahlt, dadurch kann bei gleichem Nettoaufwand eine höhere Leistung entstehen als bei privater Vorsorge.
Unterschieden wird zwischen der arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente und der arbeitnehmerfinanzierten Betriebsrente durch Entgeltumwandlung, in der Praxis auch gemischt. Für kleine und mittlere Betriebe ist häufig die Direktversicherung der pragmatischste Weg, weil sie sich ohne eigene Bilanzierung führen lässt.
Als Arbeitgeber binden Sie Mitarbeiter stärker an Ihr Unternehmen und können je nach Vertragsgestaltung die Lohnnebenkosten senken. Zu beachten ist die nachgelagerte Besteuerung: Die spätere Rente wird versteuert, und auf Betriebsrenten sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig.
Für wen es wichtig ist
- Inhaber und Geschäftsführer kleiner und mittlerer Betriebe: Sie müssen einen Durchführungsweg anbieten, wenn Beschäftigte Entgeltumwandlung wünschen.
- Angestellte ohne eigene Vorsorge: Über die Förderung lässt sich mehr Rentenanspruch aufbauen als über einen privaten Sparvertrag.
- Angestellte mit Riester oder Privatrente: Hier lohnt der Vergleich, welche Schicht für den nächsten Beitrags-Euro die beste Wirkung hat.
- Beschäftigte kurz vor einem Arbeitgeberwechsel: Unverfallbarkeit und Mitnahme der Zusage entscheiden über den Wert des Vertrags.
Darauf achten wir
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Passender Durchführungsweg
Der Weg muss zur Betriebsgröße, zur Belegschaft und zum Verwaltungsaufwand passen.
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Kostentransparenz
Abschluss-, Verwaltungs- und Fondskosten sind offen auszuweisen und über die Laufzeit zu vergleichen.
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Flexibilität bei Beitrag und Wechsel
Beitragspausen, Erhöhungen und die Mitnahme zum neuen Arbeitgeber sollten ohne Strafkosten möglich sein.
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Leistungsumfang
Kapitalwahlrecht, Hinterbliebenenschutz und Berufsunfähigkeits-Zusatz sind einzeln zu bewerten.
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Zuschuss und Förderung
Arbeitgeberzuschuss und staatliche Förderung gehören von Anfang an in die Berechnung.
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Stabiler Versicherer
Solvenz, Leistungsverhalten und Verwaltung des Anbieters sind zu prüfen, weil die Zusage Jahrzehnte hält.
Häufige Fehler in Altverträgen
Bei der Prüfung begegnen uns immer wieder dieselben Punkte:
- hohe Abschlusskosten, die bei Kündigung oder Arbeitgeberwechsel zu spürbaren Verlusten führen
- ruhende Verträge ehemaliger Arbeitgeber, die niemand mehr verwaltet
- fehlende oder unklare Regelungen zur Mitnahme und zur Beitragsfortführung
- veraltete Rechnungsgrundlagen oder Garantien, die nicht mehr zur eigenen Lebenslage passen
- kein Überblick, welche Ansprüche aus welchem Vertrag im Rentenalter zusammenkommen
Häufige Fragen
Muss mein Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge anbieten?
Nach dem Betriebsrentengesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, einen Durchführungsweg anzubieten, wenn Beschäftigte Entgeltumwandlung verlangen. Welchen Weg er wählt, entscheidet er in der Regel selbst.
Was bedeutet Entgeltumwandlung?
Ein Teil des Bruttogehalts wird nicht ausgezahlt, sondern vom Arbeitgeber direkt in die Altersvorsorge eingezahlt. Dadurch sinken Steuern und in vielen Fällen auch die Sozialabgaben. Das Nettogehalt sinkt deshalb weniger als der eingezahlte Betrag.
Wie viel kann ich steuerfrei einzahlen?
Für 2026 sind bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei (8.112 Euro im Jahr) und bis zu 4 Prozent sozialabgabenfrei (4.056 Euro im Jahr). Bei Entgeltumwandlung gibt der Arbeitgeber 15 Prozent Zuschuss dazu, soweit er Sozialversicherungsbeiträge spart.
Kann ich eine alte bAV ersetzen?
Manchmal ja, oft ist es besser, sie beizubehalten oder beitragsfrei zu stellen. Wir vergleichen Kosten, Garantien und Rechte, bevor Sie etwas ändern.
Welcher Durchführungsweg passt zu Ihnen?
Wir prüfen mit Ihnen, welcher Durchführungsweg zu Ihrem Betrieb oder Ihrer Situation passt, und rechnen die Folgen vor der Unterschrift durch.
- Andreas Ehrlich Versicherungsmakler · Erfurt 0361 / 75 19 33 35
- Kay Göthling Versicherungsmakler · Mühlhausen 03601 / 40 60 53 6