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Frau reicht ihrem erkrankten Partner auf dem Sofa ein Glas Wasser

Krankheits-Schutzbrief

Wird eine der versicherten Erkrankungen diagnostiziert, zahlt der Versicherer schnell und unkompliziert die vereinbarte Summe.

  • Bis zu 66 Krankheiten abgesichert
  • Summe von 50.000 bis 200.000 Euro
  • Sie entscheiden über die Verwendung

Fragen zum Schutzbrief stellen Policen-Check anfragen

Worum es geht

Der Krankheits-Schutzbrief umfasst bis zu 66 Krankheiten.

Schwere Krankheiten können jeden treffen, unabhängig von Beruf, Alter oder Geschlecht.

Darunter unter anderem: Krebs, Gehirntumor, Herzinfarkt, Kardiomyopathie (Erkrankung des Herzmuskels), Herzstillstand in Verbindung mit der Implantation eines Defibrillators, Schlaganfall, Parkinson, Alzheimer, Multiple Sklerose, Poliomyelitis (Kinderlähmung), bakterielle Meningitis (Hirnhautentzündung), chronische rheumatoide Arthritis, Blindheit, Schwerhörigkeit, Verlust der Sprache, Verlust von Händen oder Füßen, Lähmung, HIV-Infektion, Koma, Nierenversagen mit nachfolgender Dialysepflicht.

Die Höhe des einmaligen Diagnosegeldes bestimmen Sie. Sie können wählen zwischen 50.000 €, 100.000 €, 150.000 € und 200.000 €.

Für wen das wichtig ist

  • Familien, bei denen ein Ausfall eines Verdieners zusätzlich zu den Behandlungskosten die Haushaltsführung gefährdet.
  • Selbstständige und Unternehmer, bei denen Einnahmen sofort wegbrechen.
  • Eigentümer und Kreditnehmer mit laufenden Raten.
  • Menschen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen und eine Zahlung bei Diagnose als Ergänzung suchen.
  • Alle, die sich in einer schweren Krankheitsphase auf die Genesung konzentrieren möchten, statt auf Finanzen.
Junge Eltern halten ihr neugeborenes Baby im Arm und lächeln es an

Kriterien einer guten Lösung

  • Umfang der versicherten Krankheiten

    Wie viele Krankheiten sind eingeschlossen, wie sind sie definiert?

  • Auszahlung bei Diagnose

    Der Versicherer zahlt bei ärztlicher Diagnose, ohne dass eine Berufsunfähigkeit eintreten muss.

  • Freie Verwendung

    Sie entscheiden, wofür Sie das Geld verwenden.

  • Wählbare Summe

    Die Summe passt zu Ihrem Bedarf (hier 50.000 € bis 200.000 €).

  • Leistung bei Todesfall und kurzer Lebens­erwartung

    Hinterbliebene und eigene Wünsche sind abgedeckt.

  • Klare Definitionen

    Die Bedingungen beschreiben Schweregrad und Stadium nachvollziehbar.

Häufige Fehler

  • Die Summe ist zu niedrig gewählt, um Therapie und Einkommenslücke zu decken.
  • Der Schutzbrief wird als Ersatz für die Berufsunfähigkeitsversicherung verstanden. Er ergänzt sie.
  • Die Definitionen der Krankheiten werden nicht gelesen, und im Leistungsfall passen sie nicht zur Diagnose.
  • Hinterbliebene wissen nicht, dass es den Vertrag gibt.

Häufige Fragen

Was passiert im Todesfall?

Ihre Hinterbliebenen erhalten die vereinbarte Todesfallsumme.

Was gilt bei einer Lebenserwartung unter zwölf Monaten?

Der Versicherer zahlt die vereinbarte Todesfallsumme sofort aus, unabhängig davon, ob die Ursache eine versicherte Erkrankung ist.

Ersetzt der Schutzbrief die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Nein. Er leistet einmalig bei Diagnose. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dauerhaft bei Berufsunfähigkeit. Beide ergänzen sich.

Welche Summe kann ich wählen?

50.000 €, 100.000 €, 150.000 € oder 200.000 €.

Kay Göthling (links) und Andreas Ehrlich (rechts) im Sakko vor hellem Grund

Eine Sorge weniger im Ernstfall

Im Policen-Check prüfen wir, ob und in welcher Höhe ein Krankheits-Schutzbrief zu Ihnen passt. Andreas Ehrlich berät Sie in Erfurt, Kay Göthling in Mühlhausen. Beide erreichen Sie auch mobil: Herr Ehrlich unter 0163 5055200, Herr Göthling unter 0175 2484068.

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