Betriebshaftpflicht: Forderungen abwehren
Ob der Inhaber selbst oder ein Mitarbeiter den Schaden verursacht hat, spielt für den Schutz keine Rolle.
- Schutz für Inhaber und Mitarbeiter
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Zahlung berechtigter Forderungen bis zur Versicherungssumme
Fragen zu Betriebshaftpflicht stellen Bestehende Police prüfen
Worum es geht
Mit der Betriebshaftpflicht sichern Sie Ihr Unternehmen gegen Schadenersatzforderungen ab, die im Rahmen der Betriebstätigkeit entstehen können, unabhängig davon, ob der Schaden durch den Inhaber selbst oder einen der Mitarbeiter Dritten zugefügt wurde.
Im Schadenfall prüfen wir, ob die Ansprüche überhaupt gerechtfertigt sind, veranlassen die Regulierung bis zur vereinbarten Versicherungssumme oder wehren unbegründete Forderungen ab. Je nach Betriebsart bieten wir Ihnen individuelle Deckungskonzepte.
Die Betriebshaftpflicht hat damit zwei Aufgaben. Sie bezahlt berechtigte Forderungen, und sie wehrt unberechtigte ab. Der zweite Teil wird oft unterschätzt: Auch ein am Ende unbegründeter Anspruch verursacht Aufwand, Anwaltskosten und Unruhe im Betrieb.
Wer haftet, regelt im Kern das Gesetz. Der Geschäftsherr muss für Schäden einstehen, die seine Beschäftigten bei der Arbeit verursachen. Bei Einzelunternehmern haftet dazu das Privatvermögen. Eine private Haftpflicht deckt gewerbliche Tätigkeiten in der Regel nicht ab.
Für welche Betriebe das wichtig ist
Praktisch jeder Betrieb mit Kundenkontakt braucht diesen Baustein. Besonders relevant ist er bei:
- Handwerk und Bau, wo auf fremdem Eigentum gearbeitet wird
- Handel und Gastronomie mit Publikumsverkehr, Kunden stürzen oder Speisen verursachen Gesundheitsschäden
- Dienstleistern, die in Büros und Wohnungen ihrer Kunden tätig sind
- Produktionsbetrieben, deren Erzeugnisse bei Dritten Schäden anrichten können
- Gründerinnen und Gründern, die ihre ersten Aufträge annehmen und Auftraggebern einen Nachweis liefern müssen
Kriterien einer guten Lösung
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Passende Deckungssumme
Die Versicherungssumme muss zum möglichen Schadenspotenzial Ihrer Branche passen, nicht zum Durchschnitt.
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Tätigkeitsbeschreibung stimmt
Der Vertrag beschreibt, was Ihr Betrieb wirklich tut. Alles Weitere gilt im Zweifel nicht als versichert.
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Mitarbeiter und Subunternehmer
Eingeschlossen sind Personen, die für Sie arbeiten, auch Aushilfen und Praktikanten. Subunternehmer verdienen eine eigene Klärung.
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Gute Abwehr unberechtigter Ansprüche
Passiver Rechtsschutz gehört zur Haftpflicht. Fragen Sie, wer prüft und wer im Streit führt.
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Auslandsschutz
Wer Kunden im Ausland beliefert oder dort Montagen ausführt, braucht eine klare Regel zum Geltungsbereich.
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Verständliche Bedingungen
Ausschlüsse und Obliegenheiten sollten Sie vor der Unterschrift kennen und nicht erst im Schadenfall.
Häufige Lücken in Bestandsverträgen
- Die Betriebsbeschreibung stammt aus der Gründungszeit, neue Geschäftsfelder fehlen
- Die Versicherungssumme ist für heutige Auftragsgrößen zu niedrig
- Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden an fremden Sachen sind begrenzt oder ausgeschlossen
- Leistungen von Subunternehmern oder Zeitarbeitskräften sind nicht geregelt
- Umwelt- und Produkthaftung sind separat zu betrachten und fehlen
- Reine Vermögensschäden sind nicht mitversichert, siehe Vermögensschadenversicherung
Eine Lücke fällt meist erst im Schadenfall auf. Deshalb lohnt der Blick in den Vertrag vorher.
Häufige Fragen zur Betriebshaftpflicht
Was ist der Unterschied zwischen Betriebs- und Privathaftpflicht?
Die private Haftpflicht deckt Schäden aus dem Privatleben. Schäden aus der gewerblichen Tätigkeit sind dort in der Regel nicht versichert. Dafür gibt es die Betriebshaftpflicht.
Sind meine Mitarbeiter mitversichert?
Ja. Der Schutz gilt unabhängig davon, ob der Schaden durch den Inhaber selbst oder einen der Mitarbeiter Dritten zugefügt wurde.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Das richtet sich nach Branche, Auftragsgröße und möglichem Folgeschaden. Wir ermitteln sie mit Ihnen gemeinsam.
Brauche ich die Police als Gründer schon vor dem ersten Auftrag?
Sinnvoll ist sie ab dem ersten Kundenkontakt. Viele Auftraggeber fragen schon bei der Angebotsabgabe nach einem Nachweis.
Haftungsansprüche gegen Ihren Betrieb absichern
Wir prüfen Ihre Betriebshaftpflicht und zeigen, ob Tätigkeit und Versicherungssumme noch passen.
- Andreas Ehrlich Versicherungsmakler · Erfurt 0361 / 75 19 33 35
- Kay Göthling Versicherungsmakler · Mühlhausen 03601 / 40 60 53 6