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Bäckerin reicht lächelnd frisches Brot in einer Papiertüte über die Theke

Betriebs­inhalt: Einrichtung und Warenbestand sicher durch jeden Schaden

Beschädigung und Entwendung mindern Ihren Ertrag und können zum Verlust von Kunden führen.

  • Einrichtung und Warenbestand versichert
  • Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruchdiebstahl
  • Neuwert oder Zeitwert: Das steht im Vertrag

Fragen zu Betriebsinhalt stellen Bestehende Police prüfen

Worum es geht

Für einen reibungslosen Betriebsablauf sind eine intakte Betriebseinrichtung und ein vollständiger Warenbestand Voraussetzung. Beschädigungen und Entwendung können Ihren Ertrag mindern und zum Verlust von Kunden führen.

Die Betriebsinhaltversicherung ersetzt, was im Betrieb steht und liegt: Maschinen, Möbel, Werkzeuge, Vorräte, Waren und andere bewegliche Sachen. Sie sichern folgende Gefahren ab:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • Einbruchdiebstahl

Für welche Betriebe das wichtig ist

Jeder Betrieb mit Inventar braucht diesen Schutz, besonders aber:

  • Einzelhandel mit Lagerbestand und Schaufensterware, die ständig wechselt
  • Gastronomie mit Küche, Kühltechnik und Getränkebestand
  • Handwerk mit Werkzeug, Maschinen und Materiallager
  • Büros und Agenturen mit Arbeitsplätzen, Technik und Archiven
  • Produktion mit Anlagen, Halbfertigware und Fertiglager
  • Praxen mit Geräten und Verbrauchsmaterial
Inhaberin mit Schürze öffnet morgens die Glastür ihres Ladens

Kriterien einer guten Lösung

  • Vollständige Versicherungs­summe

    Alle Sachen im Betrieb sind erfasst, auch Umbauten, Zubehör und gemietete oder geleaste Gegenstände, soweit Sie dafür haften.

  • Neuwert statt Zeitwert

    Wiederbeschaffung zum Neuwert hält Ihren Betrieb handlungsfähig.

  • Unter­versicherung vermeiden

    Eine zu niedrige Summe kann die Entschädigung kürzen. Prüfen Sie jährlich, ob Bestand und Summe zusammenpassen.

  • Elementar- und Zusatz­gefahren

    Überschwemmung, Starkregen oder Erdrutsch sind nicht automatisch mitversichert. Prüfen Sie, welche Gefahren Ihr Standort verlangt.

  • Einbruch­schutz-Anforderungen

    Der Versicherer kann Sicherungen verlangen. Ihr Vertrag sollte Anforderungen nennen, die Sie wirklich erfüllen.

  • Kosten für Aufräumen und Wiederherstellung

    Gute Verträge schließen Folgekosten ein, nicht nur den Zeitwert der Sache.

Häufige Lücken in Bestandsverträgen

  • Die Versicherungssumme ist seit Jahren nicht angepasst worden, der Warenbestand ist inzwischen höher
  • Saisonale Spitzen im Lager sind nicht abgedeckt
  • Wertvolle Einzelstücke, Außenlager und Waren auf Messen sind ausgeschlossen
  • Gefahren wie Starkregen und Überschwemmung fehlen
  • Fahrlässigkeit ist nur eingeschränkt versichert
  • Einbruchschutzauflagen wurden nach Umbau nicht mehr eingehalten

Häufige Fragen

Was zählt zum Betriebsinhalt?

Die Betriebseinrichtung und der Warenbestand, also bewegliche Sachen, die im Betrieb genutzt oder gelagert werden. Gebäude sind getrennt zu versichern.

Was passiert bei zu niedriger Versicherungssumme?

Es kann Unterversicherung vorliegen, und die Entschädigung wird gekürzt. Eine regelmäßige Prüfung beugt vor.

Sind Geräte und Daten mitversichert?

Für empfindliche Technik und Daten ist eine Elektronikversicherung meist die bessere Lösung, weil sie mehr Ursachen einschließt.

Wer zahlt, wenn der Betrieb nach dem Schaden stillsteht?

Der Ertragsausfall gehört nicht zum Inhalt. Dafür gibt es die Betriebsunterbrechungsversicherung.

Kay Göthling (links) und Andreas Ehrlich (rechts) im Sakko vor hellem Grund

Inhaltssumme prüfen lassen

Wir prüfen, ob Einrichtung, Warenbestand und Gefahren in Ihrer Police zum heutigen Betrieb passen.

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