Hinterbliebenen-Absicherung
Damit Ihre Angehörigen Eigenheim, Betrieb und Beerdigungskosten nach Ihrem Tod regeln können, rechnen wir den Bedarf mit Ihnen durch.
- Konstante oder fallende Leistungssumme
- Bedarfsrechnung statt Faustformel
- Unabhängig und ohne Bindung an einen Versicherer
Kurz erklärt
Wenn ein Elternteil, ein Partner oder ein Unternehmer stirbt, bleiben die laufenden Kosten bestehen: Miete oder Kredit, Lebenshaltung, Kinderbetreuung, Ausbildung. Die gesetzlichen Leistungen decken davon meist nur einen Teil.
Eine Witwen- oder Waisenrente gibt es nur nach fünf Jahren Wartezeit. Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente des Verstorbenen, die kleine 25 Prozent und ist auf 24 Monate begrenzt. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt seit 2004 kein Sterbegeld mehr.
Eine Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen, wahlweise mit konstanter oder fallender Leistungssumme.
Für wen es wichtig ist
Hinterbliebenenschutz ist immer dann nötig, wenn jemand finanziell von Ihnen abhängt oder gemeinsame Verbindlichkeiten bestehen:
- Familien mit Kindern, bei denen ein Einkommen wegfallen würde
- Paare mit gemeinsamer Immobilienfinanzierung
- Alleinerziehende, deren Kinder keinen zweiten Elternteil im Haushalt haben
- Selbstständige und Unternehmer, deren Betrieb oder Kredite nach dem Tod weiterlaufen
- Ältere Menschen, die ihre Angehörigen von Bestattungskosten entlasten wollen
Darauf achten wir
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Passende Summe
Sie richtet sich nach Kredit, Lebenshaltung, Kinderzahl und Ausbildungskosten, nicht nach einer Faustzahl.
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Passende Laufzeit
Bis das jüngste Kind selbstständig ist oder die Finanzierung getilgt wird.
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Summenverlauf
Konstant bei Familienabsicherung, fallend bei Kreditabsicherung.
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Nachversicherungsgarantie
Sie erlaubt die Erhöhung der Summe bei Heirat, Geburt oder Hausbau ohne neue Gesundheitsprüfung.
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Bezugsrecht
Wer erhält die Leistung, wer ist Versicherungsnehmer, wer versicherte Person?
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Faire Gesundheitsprüfung
Gesundheitsfragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden, sonst gefährden Sie den Schutz.
Häufige Fehler in Altverträgen
- Die Versicherungssumme wurde bei Abschluss festgelegt und ist heute durch Familienzuwachs oder Inflation zu niedrig.
- Der Vertrag läuft nicht lang genug und endet vor der Tilgung des Kredits.
- Mehrere kleine Verträge bestehen ohne Überblick, welche Summe im Ernstfall zusammenkommt.
- Das Bezugsrecht ist veraltet, etwa zugunsten einer früheren Partnerin oder eines früheren Partners.
- Falsche oder unvollständige Angaben bei den Gesundheitsfragen führen später zum Streit mit dem Versicherer.
Häufige Fragen
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Das hängt von Einkommen, Kredit, Kindern und vorhandenem Vermögen ab. Wir rechnen es mit Ihnen konkret aus. Eine Faustformel ersetzt keine Bedarfsrechnung.
Was ist der Unterschied zwischen konstanter und fallender Summe?
Bei konstanter Summe bleibt die Leistung während der gesamten Laufzeit gleich. Bei fallender Summe sinkt sie, zum Beispiel parallel zur Restschuld einer Finanzierung.
Was ist eine Sterbegeldversicherung?
Sie zahlt eine feste Summe zur Deckung von Bestattungs- und Nachlasskosten. Das Ende der Beitragszahlung legen Sie schon beim Vertragsschluss fest, etwa auf den Rentenbeginn mit 67 Jahren.
Wird die Auszahlung versteuert?
Die Versicherungssumme kann unter bestimmten Voraussetzungen erbschaftsteuerpflichtig sein. Freibeträge: Ehegatte 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro, Enkel 200.000 Euro (§ 16 ErbStG).
Ist Ihre Familie abgesichert?
Wir ermitteln mit Ihnen den Bedarf und prüfen, ob Ihre bestehenden Verträge reichen. Unabhängig und ohne Bindung an einen Versicherer.
- Andreas Ehrlich Versicherungsmakler · Erfurt 0361 / 75 19 33 35
- Kay Göthling Versicherungsmakler · Mühlhausen 03601 / 40 60 53 6