Betriebsunterbrechung: Die schlimmste Zeit nach dem Schaden überstehen
Die Betriebsunterbrechungsversicherung, auch Ertragsausfallversicherung genannt, gleicht den Ertrag aus, den Ihr Betrieb nach einem Sachschaden verliert.
- Ausgleich des Ertragsausfalls nach Sachschaden
- Überbrückung bis zum Neustart
- Haftzeit im Regelfall zwölf Monate
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Worum es geht
Stellen Sie sich vor, ein Sturm beschädigt das Dach Ihrer Werkstatt oder ein Feuer zerstört Ihre Büroräume samt Inventar. In beiden Fällen können Sie Ihre berufliche Tätigkeit zunächst nur stark eingeschränkt oder gar nicht fortsetzen.
Die finanziellen Folgen können die Existenz Ihres Unternehmens bedrohen. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung hilft, die schlimmste Zeit nach dem Schadensereignis zu überstehen.
Der Inhalt Ihres Betriebs lässt sich ersetzen. Der Umsatz, der während der Reparatur fehlt, nicht. Die Miete, die Gehälter und die Kredite laufen jedoch weiter. Genau diese Lücke schließt der Baustein.
Für welche Betriebe das wichtig ist
Wichtig wird der Baustein überall dort, wo ein Standort oder eine Anlage die Einnahmen trägt:
- Handwerksbetriebe mit einer zentralen Werkstatt
- Gastronomie und Hotellerie, deren Umsatz an Räumen und Küche hängt
- Einzelhandel mit einem einzigen Ladengeschäft
- Produktionsbetriebe mit wenigen Schlüsselmaschinen
- Praxen und Büros, die ohne Räume und Technik nicht arbeiten können
- Gründer, die noch keine finanziellen Reserven aufgebaut haben
Kriterien einer guten Lösung
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Ausreichende Haftzeit
Zwölf Monate sind der Regelfall. Wenn Wiederaufbau oder Genehmigungen länger dauern, kann eine längere Haftzeit nötig sein.
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Richtige Versicherungssumme
Maßgeblich sind Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten, die Sie aus der Gewinn- und Verlustrechnung ableiten.
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Mitversicherte Kosten
Fortlaufende Kosten, Gehälter und Mehrkosten für Ausweichbetrieb gehören ausdrücklich in den Vertrag.
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Zusammenspiel mit dem Inhalt
Betriebsunterbrechung und Betriebsinhalt sollten dieselben Gefahren abdecken, sonst entsteht eine Lücke.
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Abhängigkeitsschäden
Fällt ein Zulieferer oder Abnehmer aus, kann Ihr Betrieb stillstehen. Klären Sie, ob solche Fälle versichert sind.
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Klare Zahlen
Der Vertrag nennt eine nachvollziehbare Berechnungsgrundlage, damit im Schadenfall nicht um Zahlen gestritten wird.
Häufige Lücken in Bestandsverträgen
- Die Haftzeit ist zu kurz für einen realistischen Wiederaufbau
- Die Versicherungssumme beruht auf alten Zahlen, der Umsatz ist längst gewachsen
- Betriebsunterbrechung und Inhaltsversicherung decken unterschiedliche Gefahren ab
- Behördliche Auflagen und Wiederherstellungskosten sind nicht eingeschlossen
- Es gibt gar keine Betriebsunterbrechungsversicherung, weil der Betrieb Sachschäden bereits versichert glaubt
- Mehrkosten für Ausweichstandorte oder Mietmaschinen sind nicht gedeckt
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zur Betriebsinhaltversicherung?
Die Inhaltsversicherung ersetzt zerstörte Sachen. Die Betriebsunterbrechung gleicht den Ertrag aus, der durch den Stillstand fehlt.
Ist die Betriebsunterbrechung eine Pflichtversicherung?
Nein. Sie ist freiwillig, kann aber über die Existenz eines Betriebs entscheiden.
Gilt der Schutz auch ohne Sachschaden?
In der Regel braucht es einen versicherten Sachschaden als Auslöser. Reine Umsatzeinbrüche, etwa durch Marktveränderungen, sind nicht versichert.
Kann ich sie nachträglich ergänzen?
Ja, meist zum Beginn eines Versicherungsjahres oder auf Antrag. Der Versicherer prüft dabei Ihre Angaben.
Zwölf Monate Stillstand absichern
Wir rechnen mit Ihnen durch, welche Absicherung für den Stillstand sinnvoll ist.
- Andreas Ehrlich Versicherungsmakler · Erfurt 0361 / 75 19 33 35
- Kay Göthling Versicherungsmakler · Mühlhausen 03601 / 40 60 53 6