Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet bereits, wenn Sie in Ihrem erlernten Beruf berufsunfähig werden. Der Staat sichert kaum ab.
- Leistung im erlernten Beruf
- Verzicht auf abstrakte Verweisung
- Nachversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung
Worum es geht
Berufsunfähig sind Sie, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Die Versicherung zahlt dann eine vereinbarte monatliche Rente, mit der Sie Miete, Kredit, Beiträge und Lebenshaltung weiter bezahlen. Sie ersetzt das Einkommen, das Ihre Arbeitskraft sonst erwirtschaftet hätte.
Welche Ursachen führen zu einer Berufsunfähigkeit? Vordergründig sind Erkrankungen zu nennen, wie
- Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates
- Nervenkrankheiten
- Krebs und andere bösartige Geschwulste
- Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems
Dazu kommen Unfälle: Jede zehnte Berufsunfähigkeit ist auf ein Unfallereignis zurückzuführen.
Ohne private Vorsorge folgt die Verweisung auf die staatliche Grundsicherung in Höhe des Regelsatzes. Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt 2026 563 Euro im Monat, der aktuelle Rentenwert seit dem 1. Juli 2026 42,52 Euro.
Für wen das wichtig ist
- Berufseinsteiger, Auszubildende und Studierende, weil der gesetzliche Schutz fehlt und der Eintritt in jungen Jahren am einfachsten ist.
- Angestellte mit Familie, Kredit oder Mietbelastung.
- Selbstständige und Freiberufler ohne Arbeitgeberabsicherung.
- Handwerker und Berufe mit körperlicher Belastung.
- Beamte benötigen zusätzlich eine Lösung für die Dienstunfähigkeit.
Kriterien einer guten Lösung
Auf diese sechs Punkte achten wir beim Vergleich der Tarife.
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Leistung im erlernten Beruf
Die Versicherung zahlt, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können, nicht erst bei völliger Arbeitsunfähigkeit.
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Verzicht auf abstrakte Verweisung
Der Versicherer darf Sie nicht auf einen anderen, theoretisch ausübbaren Beruf verweisen.
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Angemessene Rentenhöhe
Die Rente sollte Ihren Lebensstandard sichern, orientiert am Nettoeinkommen und an laufenden Verpflichtungen.
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Laufzeit bis zum Rentenbeginn
Die Leistung muss bis zum Renteneintritt reichen.
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Nachversicherungsgarantie
Die Rente lässt sich bei Heirat, Geburt eines Kindes oder Gehaltssteigerung ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen.
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Sauberer Antrag
Alle Gesundheitsfragen werden vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet, weil sonst im Leistungsfall der Schutz gefährdet ist.
Häufige Fehler in Altverträgen
- Die Rente wurde vor Jahren festgelegt und hält mit dem heutigen Einkommen nicht mehr Schritt.
- Der Vertrag endet vor dem Renteneintritt.
- Die Bedingungen enthalten noch die abstrakte Verweisung.
- Ein günstiger Tarif wurde mit dem falschen Berufsgruppenmerkmal abgeschlossen, zum Beispiel nach einem Berufswechsel.
- Die Berufsunfähigkeit wurde als Zusatz in einer Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen, mit schwächeren Bedingungen als ein eigenständiger Vertrag.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung?
Die Berufsunfähigkeit bezieht sich auf Ihren bisherigen Beruf. Die gesetzliche Erwerbsminderung fragt, ob Sie überhaupt noch in irgendeinem Beruf arbeiten können, in der Regel mindestens drei bis sechs Stunden täglich.
Wann ist der beste Zeitpunkt für den Abschluss?
Möglichst früh. Je jünger und gesünder Sie sind, desto einfacher fällt die Gesundheitsprüfung aus. Auch Studierende und Auszubildende können eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
Ab wann gilt man als berufsunfähig?
Nach den üblichen Bedingungen reicht es in der Regel aus, wenn Sie Ihren Beruf zu 50 % nicht mehr ausüben können. Maßgeblich sind immer die Vertragsbedingungen des gewählten Tarifs.
Wie hoch sollte die Rente sein?
Sie sollte so bemessen sein, dass laufende Kosten und Lebensstandard gesichert sind. Wir rechnen das mit Ihnen anhand Ihres Nettoeinkommens und Ihrer Verpflichtungen durch.
Prüfen Sie Ihren Schutz, bevor etwas passiert
Im Policen-Check sehen wir uns Ihre Berufsunfähigkeitsabsicherung an: Rentenhöhe, Laufzeit, Bedingungen. Sie erreichen uns auch per Mail: info@policenwerkstatt.de
- Andreas Ehrlich Versicherungsmakler · Erfurt 0361 / 75 19 33 35
- Kay Göthling Versicherungsmakler · Mühlhausen 03601 / 40 60 53 6