Riester-Rente
Die Riester-Rente wird durch Zulagen und Sonderausgabenabzug gefördert; für neue Verträge ab 1. Januar 2027 gilt ein reformiertes Modell mit Altersvorsorgedepot.
- Grundzulage von 175 Euro im Jahr
- Kinderzulage für jedes Kind
- Wir prüfen nach Zahlen, was sinnvoll ist
Kurz erklärt
Die Riester-Rente entstand aus der Rentenreform 2001, um die schrittweise Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus durch private Vorsorge auszugleichen. Der Vorteil ist die staatliche Zulage von 175 Euro im Jahr und eine mögliche zusätzliche Steuerentlastung (§ 84 EStG).
Eltern erhalten je Kind eine Kinderzulage von 185 Euro (bei vor 2008 Geborenen) oder 300 Euro (§ 85 EStG), Berufsanfänger bis zum 25. Lebensjahr einmalig 200 Euro Startzulage.
Ab 1. Januar 2027 ersetzt ein gefördertes Altersvorsorgedepot neue Riester-Verträge nach altem Recht, die Grundzulage steigt auf bis zu 540 Euro im Jahr (Altersvorsorgereformgesetz, verkündet am 29. Mai 2026, BGBl. 2026 I Nr. 156).
Für wen es wichtig ist
Zulagenberechtigt sind unter anderem Angestellte, Beamte, Auszubildende, Bezieher von Arbeitslosengeld und pflichtversicherte Selbstständige.
- Familien mit Kindern: Die Kinderzulagen können bei kleinem Eigenbeitrag den größten Teil der Sparleistung ausmachen.
- Geringverdiener: Die Zulagenquote ist im Verhältnis zum Eigenbeitrag besonders hoch.
- Berufseinsteiger bis 25: Die einmalige Startzulage kommt dazu.
- Beamte und Beamtenanwärter: Hier sind Besonderheiten bei Zulagenberechtigung und Besoldung zu beachten.
- Paare mit nur einem Förderberechtigten: Der Ehepartner kann über einen eigenen Vertrag mitprofitieren.
Darauf achten wir
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Geringe Kosten
Abschluss- und Verwaltungskosten bestimmen, wie viel Förderung beim Sparer ankommt.
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Beitragsgarantie
Verträge nach bisherigem Recht garantieren mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen. Das Altersvorsorgedepot ab 2027 kommt ohne Garantie aus.
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Passende Anlageform
Klassisch, fondsgebunden oder Banksparplan, je nach Risikoneigung.
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Zulagenantrag
Ein Dauerzulageantrag sichert, dass die Zulagen jedes Jahr ankommen.
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Hinterbliebenenschutz
Absicherung der Familie im Todesfall einzeln prüfen.
Häufige Fehler in Altverträgen
- Der Vertrag wurde mit Mindestbeitrag abgeschlossen und nie angepasst, obwohl das Gehalt gestiegen ist.
- Der Dauerzulageantrag fehlt, Zulagen gehen verloren.
- Kinderzulagen sind nicht beantragt oder dem falschen Vertrag zugeordnet.
- Der Vertrag ruht beitragsfrei, ohne dass die Folgen bekannt sind.
- Kostenstarke Verträge laufen weiter, obwohl ein Wechsel möglich wäre.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die staatliche Zulage?
Die Grundzulage beträgt 175 Euro im Jahr (§ 84 EStG). Für jedes Kind kommen 185 Euro (vor 2008 Geborene) oder 300 Euro hinzu (§ 85 EStG). Für Verträge ab 2027 gilt das neue Zulagenmodell.
Wie viel muss ich selbst einzahlen?
Es gibt einen Mindesteigenbeitrag in Prozent des Vorjahreseinkommens, abzüglich der Zulagen. Es sind 4 Prozent, höchstens 2.100 Euro im Jahr einschließlich Zulagen, mindestens 60 Euro.
Lohnt sich Riester noch?
Das hängt von Zulagen, Kosten und Ihrer Familiensituation ab. Besonders bei Kindern ist die Förderquote hoch. Eine pauschale Antwort wäre unseriös, wir rechnen den Einzelfall.
Kann ich meinen Riester-Vertrag kündigen?
Das ist möglich, führt aber meist zur Rückforderung der Zulagen und Steuervorteile. Besser ist oft die Beitragsfreistellung oder ein Anbieterwechsel. Wir beraten vor jeder Entscheidung.
Ist Ihre Riester-Förderung vollständig?
Wir prüfen Ihren Vertrag auf Zulagen, Beitrag und Kosten und sagen offen, ob Abschluss, Warten oder Wechsel für Sie sinnvoll ist.
- Andreas Ehrlich Versicherungsmakler · Erfurt 0361 / 75 19 33 35
- Kay Göthling Versicherungsmakler · Mühlhausen 03601 / 40 60 53 6