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Frau mit Mütze knuddelt draußen im Gegenlicht ihren Golden Retriever

Tierhalter­haftpflicht: Wenn Ihr Tier Schaden anrichtet

Hund, Pferd oder anderes Tier: Als Halter haften Sie für Schäden, auch ohne eigenes Verschulden. Wir prüfen, wo eine eigene Police nötig ist.

  • Eigene Police für Hund und Pferd
  • Hundehalter in Thüringen: Pflicht zur Haftpflicht
  • Altverträge auf Lücken geprüft

Tierhalterhaftpflicht anfragen Bestehenden Vertrag prüfen lassen

Kurz erklärt

Wer ein Tier hält, haftet nach § 833 BGB für Schäden, die es verursacht. Bei Haustieren gilt eine Gefährdungshaftung: Es kommt nicht darauf an, ob Sie aufgepasst haben.

Die private Haftpflicht deckt Katzen, Kaninchen und andere Kleintiere in der Regel mit ab. Für Hunde und Pferde gilt das meist nicht, hier braucht es eine eigene Tierhalterhaftpflicht. Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen. Bei Verletzungen von Menschen oder Verkehrsunfällen durch freilaufende Tiere sind hohe Summen möglich.

Für wen die Tierhalter­haftpflicht wichtig ist

  • Hundehalter: der Standardfall, egal ob Familienhund oder Sporthund.
  • Pferdehalter und Reiter mit Reitbeteiligung: Hier gibt es besondere Haftungsfragen.
  • Halter ungewöhnlicher Tiere wie Frettchen, Reptilien oder Greifvögel: Nicht jedes Tier ist versicherbar.
  • Menschen, die fremde Tiere hüten: Ob dabei Versicherungsschutz besteht, hängt von der Police ab.
  • Familien mit Kindern, die den Hund ausführen: Aufsicht und Haftung sind zu prüfen.
  • Zucht und Deckrüden: Besondere Risiken, besondere Bausteine.
Junge Eltern halten ihr neugeborenes Baby im Arm und lächeln es an

Woran Sie eine gute Tierhalter­haftpflicht erkennen

  • Hohe Deckungssumme

    Das gesetzliche Minimum in Thüringen liegt bei 500.000 Euro für Personenschäden. Eine höhere Summe ist sinnvoll.

  • Forderungsausfalldeckung

    Ihr Schaden wird ersetzt, wenn ein fremder Tierhalter nicht versichert ist.

  • Mietsachschäden

    Schäden an der Mietwohnung oder am Ferienhaus durch Ihr Tier.

  • Fremdreiter, Reitbeteiligung

    Wichtig für Pferdehalter, in vielen Verträgen nur eingeschränkt.

  • Hüten fremder Tiere

    Kurzzeitige Betreuung durch Nachbarn, Freunde, Pensionen.

  • Weltweiter Schutz

    Urlaub mit Hund im Ausland, zeitlich unbegrenzt oder für lange Aufenthalte.

Häufige Lücken in Altverträgen

  • Pferd als Kleintier angenommen.
  • Reitbeteiligung und Fremdreiter ausgeschlossen.
  • Rassen, die auf Listen stehen, im Vertrag nicht mitversichert.
  • Hütedienste nicht eingeschlossen.
  • Deckungssumme zu niedrig, Forderungsausfall fehlt.

Häufige Fragen zur Tierhalter­haftpflicht

Reicht meine private Haftpflicht für den Hund?

In der Regel nein. Hunde und Pferde sind meist ausgeschlossen. Prüfen Sie Ihre Bedingungen oder lassen Sie sie von uns prüfen.

Besteht eine Pflicht zur Tierhalterhaftpflicht?

Das regeln Landesgesetze, häufig für Hunde. In Thüringen besteht die Pflicht für Hundehalter (§ 2 Abs. 5 ThürTierGefG). Unabhängig davon ist sie sinnvoll.

Haften auch Kinder, wenn sie mit dem Hund spazieren gehen?

Der Halter haftet. Gute Tarife schließen auch Schäden ein, die durch Familienmitglieder beim Ausführen entstehen.

Was passiert bei einem Biss?

Die Versicherung prüft die Berechtigung und reguliert den Schaden, zum Beispiel Behandlungskosten und Schmerzensgeld, oder wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Kay Göthling (links) und Andreas Ehrlich (rechts) im Sakko vor hellem Grund

Prüfen wir, ob Ihr Tier richtig abgesichert ist

Schicken Sie uns Ihre aktuelle Police. Wir prüfen Tierarten, Deckungssumme und Lücken und sagen Ihnen offen, was sich lohnt.

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