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Hellgelber Hausgiebel vor dunkelblauem, stürmischem Wolkenhimmel

Wohngebäude­versicherung: Ihr Zuhause dauerhaft geschützt

Brand, Leitungswasser, Sturm, Hagel: Wir prüfen, ob Ihre Gebäudeversicherung den Wert Ihres Hauses und die Gefahren an Ihrem Standort abdeckt.

  • Versicherungswert des Hauses geprüft
  • Elementarschäden nach Lage bewertet
  • Altverträge auf Lücken geprüft

Gebäudeversicherung prüfen lassen Bestehenden Vertrag prüfen lassen

Kurz erklärt

Ein Blitz schlägt ein, ein Sturm deckt das Dach ab, veraltete Kabel verursachen einen Schwelbrand: In den wenigsten Fällen können Sie das verhindern. Die größten Gefahren sind Brand und Blitzschlag, Leitungswasser und Frost sowie Sturm und Hagel.

Im Schadenfall machen die Leistungsquote, die richtig ermittelte Leistungssumme und lohnende Zusatzleistungen den richtigen Partner aus.

Für wen die Wohngebäude­versicherung wichtig ist

  • Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Doppelhaushälften und Reihenhäusern.
  • Bauherren: Schon während der Bauphase besteht ein Risiko.
  • Vermieter und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern.
  • Erben und Käufer einer Bestandsimmobilie: Der bestehende Vertrag passt oft nicht mehr zum Gebäude.
  • Eigentümer in Hanglage, Gewässernähe oder mit Photovoltaik und Wärmepumpe: besondere Risiken.
  • Hausbesitzer nach Anbau oder Sanierung.
Junges Paar liegt in der leeren neuen Wohnung auf dem Parkett, daneben Umzugskartons, Blick von oben

Woran Sie eine gute Wohngebäude­versicherung erkennen

  • Unter­versicherungs­verzicht

    Der Versicherer verzichtet auf Kürzung, wenn der Wert zu niedrig angesetzt wurde.

  • Elementarschäden

    Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdsenkung, Schneedruck. Aus der Standardpolice meist ausgeschlossen, einschließbar je nach Gefährdung.

  • Mitversicherte Gebäudeteile

    Nebengebäude, Garage, Carport, Terrasse, Zaun, Solaranlage, Wärmepumpe.

  • Rohrbruch auch außerhalb des Gebäudes

    Ableitungsrohre auf dem Grundstück sind oft nicht eingeschlossen.

  • Grobe Fahrlässigkeit

    Schutz auch bei Unachtsamkeit.

  • Zusatzkosten

    Aufräum- und Abbruchkosten, Mietausfall, Hotelkosten, Gutachterkosten und Mehrkosten durch Auflagen.

Häufige Lücken in Altverträgen

  • Elementarschäden nicht eingeschlossen: Eine allgemeine Pflicht gibt es nicht, geplant ist eine Angebotspflicht für Wohngebäudeversicherungen (Stand 28.09.2026).
  • Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes nicht gedeckt.
  • Solaranlage und Wärmepumpe nicht mitversichert.
  • Veraltete Klauseln: Ältere Verträge lassen bestimmte Kosten und Sondergebäude aus.
  • Wohngebäude und Hausrat bei verschiedenen Versicherern, ohne Abstimmung bei Schäden mit beiden Zuordnungen.
  • Wohnungseigentümergemeinschaft: Wer ist wofür versichert, und gibt es eine Lücke im Sondereigentum?

Häufige Fragen zur Wohngebäude­versicherung

Was bedeutet gleitender Neuwert?

Die Versicherungssumme wird jährlich an die Baupreisentwicklung angepasst, damit Sie im Schadenfall den Wiederaufbau bezahlen können.

Brauche ich eine Elementarversicherung?

Starkregen und Überschwemmung können überall auftreten. Ob sie ein Muss ist, hängt von Gefährdungslage und Risikobereitschaft ab. Wir prüfen die Lage Ihres Hauses.

Sind Photovoltaik und Wärmepumpe mitversichert?

Nicht automatisch. Prüfen Sie, ob Anlagen als Gebäudebestandteil oder als Zubehör aufgeführt sind.

Wer zahlt bei einem Leitungswasserschaden: Gebäude- oder Hausratversicherung?

Gebäudeversicherung für Leitungen, Wände und Böden, Hausrat für Möbel und Elektronik.

Kay Göthling (links) und Andreas Ehrlich (rechts) im Sakko vor hellem Grund

Prüfen wir, ob Ihr Haus richtig abgesichert ist

Schicken Sie uns Ihre aktuelle Police. Wir prüfen Versicherungswert, Leistung und Lücken und sagen Ihnen offen, was sich lohnt.

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